d-you ist die deutsche EUDI-Wallet und bringt den digitalen Personalausweis aufs Smartphone. Ab dem 2. Januar 2027 speichern Bürgerinnen und Bürger ihren Personalausweis als digitalen Nachweis in der App, weisen ihr Alter nach, eröffnen Konten und schließen Verträge rechtssicher ab. Die Nutzung ist kostenlos und freiwillig. Für Banken, Telekommunikationsanbieter, Energieversorger und große Online-Plattformen wird die Akzeptanz ab Ende 2027 zur Pflicht.
In diesem Artikel erfährst du, was d-you kann, was du dafür brauchst, wer dahinter steht, für wen die Wallet wichtig wird und wie sie sich von Apple Wallet und Google Wallet unterscheidet. Stand der Informationen ist Oktober 2026.
d-you auf einen Blick
| Name | d-you, vorgestellt am 9. September 2026 vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) |
| Was es ist | Die staatliche EUDI-Wallet Deutschlands, eine App für digitale Ausweise und Nachweise |
| Start | 2. Januar 2027 für iOS und Android |
| Kosten | Kostenlos |
| Nutzung | Freiwillig, ab 16 Jahren |
| Voraussetzungen | Smartphone mit NFC, Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und sechsstelliger PIN |
| Funktionen zum Start | Personalausweis in der App, Altersnachweis, Verträge abschließen, Kontoeröffnung |
| Partner zum Start | Rund 40, darunter Vodafone, Rossmann, Deutsche Post, Sparkassen, Volksbanken, DATEV, KfW, E.ON, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung |
| Rechtsgrundlage | eIDAS 2.0, Verordnung (EU) 2024/1183, in Deutschland ergänzt durch das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG), vom Bundestag beschlossen am 15. Oktober 2026 |
| Aufsicht | Bundesnetzagentur |
| Entwicklung | Im Auftrag des BMDS, Entwicklungsteam unter Führung der Bundesagentur für Sprunginnovation (SPRIND), Quellcode öffentlich auf GitHub |
Was ist d-you?
d-you ist die offizielle digitale Brieftasche Deutschlands und setzt die europäische EUDI-Wallet um. EUDI steht für European Digital Identity. Die eIDAS-2.0-Verordnung verpflichtet jeden EU-Mitgliedstaat, seinen Bürgerinnen und Bürgern mindestens eine solche Wallet kostenlos anzubieten. d-you ist die deutsche Antwort darauf.
Der Name wurde am 9. September 2026 von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger vorgestellt. Das „d“ steht laut Ministerium für digital und für Deutschland, das „you“ stellt die Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt. Zugleich soll der Name zeigen, dass die Wallet in ganz Europa funktioniert.
Verantwortlich ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Entwickelt wird die App von einem Team unter Führung der Bundesagentur für Sprunginnovation (SPRIND), umgesetzt von deren Tochter Common Codes GmbH. Der Quellcode der iOS-App, der Android-App und des Backends liegt seit August 2026 öffentlich auf GitHub in der Organisation german-national-wallet.
Wenn du den rechtlichen Rahmen im Detail verstehen willst, lies unseren Grundlagenartikel zu EUDI-Wallet und eIDAS 2.0.
Wann startet d-you? Der Zeitplan
Die wichtigste Frage zuerst. d-you startet am 2. Januar 2027 in den App Stores von Apple und Google. Der Termin folgt aus der EU-Vorgabe, dass jeder Mitgliedstaat bis zum 24. Dezember 2026 mindestens eine Wallet bereitstellen muss. Für Unternehmen ist ein zweiter Termin wichtig. Die Akzeptanzpflicht für bestimmte Branchen greift zum 24. Dezember 2027.
| Datum | Meilenstein |
|---|---|
| 20. Mai 2024 | eIDAS 2.0 tritt in Kraft |
| 24. Dezember 2024 | Technische Durchführungsrechtsakte der EU treten in Kraft |
| 2026 | Deutschland öffnet eine Testumgebung für Unternehmen und Behörden |
| 17. August 2026 | Quellcode der deutschen Wallet erscheint auf GitHub |
| 9. September 2026 | Name d-you und erste Partner werden vorgestellt |
| Oktober 2026 | PIN-Rücksetzbrief für den Online-Ausweis wieder kostenlos |
| 15. Oktober 2026 | Bundestag beschließt das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) |
| 24. Dezember 2026 | EU-Frist für die Bereitstellung einer Wallet pro Mitgliedstaat |
| 2. Januar 2027 | Start von d-you |
| Nach dem Start | Weitere Nachweise wie Führerschein, Sozialpass und Rentenausweis, ohne festen Termin |
| 24. Dezember 2027 | Akzeptanzpflicht für verpflichtete Unternehmen |
| Etwa 12 Monate nach dem Start | Private Wallet-Anbieter können sich zertifizieren lassen |
Zur Einordnung. Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) beschlossen. Es regelt unter anderem die Registrierung von Unternehmen, die Daten aus der Wallet abfragen, und macht die Bundesnetzagentur zur Aufsicht. Damit steht die rechtliche Grundlage für den Start. Viele Funktionen kommen trotzdem erst nach und nach. Die SPRIND beschreibt den 2. Januar als Start der Skalierung, nicht als Ende der Entwicklung. Plane deshalb mit dem 2. Januar 2027, aber nicht mit einem sofort vollständigen Funktionsumfang.
Was kann d-you zum Start?
Zum Start konzentriert sich d-you auf den digitalen Personalausweis und vier Anwendungsfälle, die das BMDS bestätigt hat.
- Identität nachweisen. Die Daten des Personalausweises liegen als digitaler Nachweis in der App und lassen sich online und vor Ort vorzeigen.
- Alter nachweisen. Die Wallet bestätigt nur, dass du volljährig bist. Geburtsdatum, Name und Adresse bleiben verborgen.
- Verträge abschließen. Du weist dich gegenüber Vertragspartnern mit geprüften Ausweisdaten aus, ohne Kopie und ohne Formular.
- Konto eröffnen. Banken prüfen deine Identität direkt aus der Wallet, ohne Video-Ident oder Postfiliale.
Das Prinzip dahinter heißt selektive Offenlegung. Du entscheidest in jedem Einzelfall, welche Daten du teilst. Die Gegenstelle bekommt nur das, was sie für den konkreten Zweck braucht, und muss diesen Zweck vorab registriert haben.
Was später dazukommt
Als erste weitere Nachweise nennt das Wallet-Projekt den Führerschein, den Sozialpass und den Rentenausweis. Langfristig sollen auch Versichertenkarten und Tickets folgen. Einige Funktionen sind zum Start ausdrücklich noch nicht dabei, darunter die qualifizierte elektronische Signatur direkt aus der Wallet, Bildungs- und Gesundheitsnachweise, die Freigabe von Zahlungen und pseudonyme Logins. Auch das Lichtbild aus dem Ausweis kommt erst später in die Wallet, und du kannst seine Übernahme ablehnen. Als spätere Anwendungsfälle nennt das Ministerium unter anderem die SIM-Registrierung, die Steuererklärung, die Einschreibung an Hochschulen und die Anmietung von Autos. Konkrete Termine gibt es dafür noch nicht.
Was du zum Start wissen solltest
Zum Start gibt es einige Einschränkungen. Der digitale Ausweis funktioniert nur mit Internetverbindung. Es gibt kein Cloud-Backup, bei einem neuen oder verlorenen Smartphone richtest du die Wallet neu ein und liest den Ausweis erneut ein. Eine gesperrte Wallet wird vollständig zurückgesetzt. Und die Ausweisfunktion gibt es erst ab 16 Jahren. Auch neue Software startet selten perfekt. Rechne damit, dass sich Details in den ersten Monaten ändern.
Was brauchst du für d-you?
Für die Einrichtung brauchst du drei Dinge.
- Ein Smartphone mit NFC und iOS oder Android. Alternative Betriebssysteme werden zum Start nicht unterstützt.
- Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Auch der elektronische Aufenthaltstitel funktioniert.
- Deine sechsstellige PIN für den Online-Ausweis. Die App liest den Ausweis per NFC aus und du vergibst danach eine eigene PIN für d-you.
Die PIN ist für viele die größte Hürde. Laut einer Bitkom-Umfrage vom April 2026 haben nur 18 Prozent die Online-Funktion aktiviert und kennen ihre PIN, weitere 21 Prozent haben sie aktiviert, die PIN aber vergessen. Seit Anfang Oktober 2026 kannst du über pin-ruecksetzbrief-bestellen.de wieder kostenlos einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Die Bundesdruckerei stellt ihn persönlich gegen Ausweis zu. Wenn du noch den Brief mit der fünfstelligen Transport-PIN hast, setzt du deine eigene PIN in der AusweisApp. Kümmere dich am besten vor dem Start darum.
Wie sicher ist d-you?
Sicherheit und Datenschutz sind die häufigsten Fragen zur EUDI-Wallet. Das BMDS beschreibt das Sicherheitsmodell mit diesen Punkten.
- Die Nachweise liegen verschlüsselt auf dem Smartphone der Nutzerin oder des Nutzers.
- Es gibt keine zentrale Datenbank, in der alle Wallet-Daten zusammenlaufen.
- Daten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung im Einzelfall geteilt.
- Ein Tracking der Nutzung ist nicht vorgesehen.
- Jede abfragende Stelle muss registriert sein und darf nur die vorab angegebenen Daten anfordern. Verdächtige Anfragen lassen sich direkt aus der Wallet melden.
Die Schlüssel für den digitalen Ausweis liegen in einem Hardware-Sicherheitsmodul auf Serverseite. Deshalb braucht d-you kein besonderes Sicherheitselement im Smartphone, aber eine Internetverbindung. Dazu kommt Transparenz. Der Quellcode der Apps und des Backends ist öffentlich, und zum Start soll ein öffentliches Bug-Bounty-Programm auf HackerOne laufen, über das Sicherheitsforscher Schwachstellen melden können.
Welche Kritik gibt es an d-you?
Auch nach dem Beschluss des Bundestags am 15. Oktober 2026 bleibt Kritik. Verbraucher- und Datenschützer bemängeln, dass niemand vorab prüft, ob Unternehmen nur die nötigen Daten abfragen. Außerdem fehlen zum Start pseudonyme Logins, obwohl eIDAS 2.0 sie vorsieht. Du gibst also nur die Daten frei, die ein Dienst anfragt, weist dich dabei aber immer mit deiner echten Identität aus. In der Fachpresse wurde außerdem kritisiert, dass der Quellcode auf GitHub liegt statt auf der staatlichen Plattform Open CoDE. Auf Android ist noch offen, ob d-you Googles Integritätsprüfung voraussetzt, alternative Systeme wie GrapheneOS fallen bislang durch. Aus Nutzersicht bleiben die Einschränkungen zum Start und die PIN-Hürde die größten Nachteile. Wer kein geeignetes Gerät hat oder die App nicht nutzen will, zeigt weiterhin den physischen Ausweis vor. Das bleibt immer möglich.
Für wen ist d-you wichtig?
d-you betrifft drei Gruppen auf sehr unterschiedliche Weise.
Bürgerinnen und Bürger
Für dich als Privatperson ist d-you ein Angebot, keine Pflicht. Du sparst dir Ausweiskopien, Video-Ident und Wege zur Postfiliale und gibst bei jeder Abfrage nur die nötigen Daten heraus. Laut Bitkom wollen 54 Prozent der Befragten die Wallet ab Januar nutzen.
Unternehmen mit Akzeptanzpflicht
Hier wird es verbindlich. Artikel 5f der eIDAS-2.0-Verordnung verpflichtet private Unternehmen, die ihre Kundinnen und Kunden gesetzlich oder vertraglich stark authentifizieren müssen, die Wallet ab dem 24. Dezember 2027 zu akzeptieren, sobald eine Person das wünscht. Betroffen sind insbesondere diese Branchen.
- Banken, Zahlungsdienstleister und Versicherungen
- Telekommunikationsanbieter
- Energieversorger
- Gesundheitswesen
- Verkehr und Mobilität
- Bildungseinrichtungen
- Sehr große Online-Plattformen nach dem Digital Services Act
Behörden sind ebenfalls zur Akzeptanz verpflichtet. Kleinst- und Kleinunternehmen sind von der Pflicht ausgenommen, mittlere Unternehmen nicht. Was das konkret bedeutet, haben wir im Artikel Digitale Identität wird Pflicht zusammengefasst.
Unternehmen, die freiwillig profitieren
Die spannendste Gruppe ist die dritte. Händler, Veranstalter, Hotels, Vereine und Arbeitgeber müssen d-you nicht akzeptieren, können aber viel damit gewinnen. Die Partner zum Start zeigen, wohin die Reise geht, mit Altersprüfung an der Kasse im Einzelhandel, Paketabholung mit digitalem Ausweis und Kundenidentifikation bei Banken. Laut Bitkom haben sich 170 Unternehmen grundsätzlich zur Nutzung bekannt, und 82 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten wollen die EUDI-Wallet einsetzen.
Diese Anwendungsfälle ergeben auch ohne Pflicht Sinn.
- Altersnachweis beim Kauf von Alkohol, Tabak oder bei Events, ohne dass das Personal Geburtsdaten sieht
- Check-in im Hotel oder bei Mietwagen ohne Ausweiskopie
- Eröffnung eines Kundenkontos oder Treueprogramms mit verifizierten Daten statt Tippfehlern im Formular
- Mitgliedsausweise und Mitarbeiterausweise, die auf einer geprüften Identität aufbauen
- Onboarding, Anträge und Schadenmeldungen bei Versicherungen ohne Video-Ident und doppelte Dateneingabe
Was unterscheidet d-you von Apple Wallet und Google Wallet?
Diese Frage kommt in fast jedem Gespräch. Die kurze Antwort lautet, dass d-you Apple Wallet und Google Wallet nicht ersetzt, sondern ergänzt.
| d-you (EUDI-Wallet) | Apple Wallet und Google Wallet | |
|---|---|---|
| Anbieter | Bundesrepublik Deutschland | Apple und Google |
| Inhalt | Staatlich geprüfte Nachweise wie Personalausweis, später Führerschein | Zahlungskarten, Tickets, Bordkarten, Kundenkarten, Gutscheine, Mitgliedskarten |
| Zweck | Identität und Alter rechtssicher nachweisen | Bezahlen, Zutritt, Kundenbindung, Benachrichtigungen |
| Wer stellt aus | Staatliche Stellen und registrierte Aussteller | Jedes Unternehmen über Plattformen wie Passcreator |
| Verbreitung | Ab 2. Januar 2027 | Auf praktisch jedem Smartphone vorinstalliert |
In der Praxis arbeiten beide Welten zusammen. Zum Beispiel weist eine Kundin beim Kauf eines Festivaltickets über d-you nach, dass sie volljährig ist. Das personalisierte Ticket landet anschließend in Apple Wallet oder Google Wallet, mit Push-Benachrichtigung vor dem Einlass und Live-Updates bei Änderungen. Wie das funktioniert, zeigen wir im Artikel Kombination aus EUDI und Apple/Google Wallets.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Bis zum Start von d-you sind es noch wenige Monate, bis zur Akzeptanzpflicht gut ein Jahr. Diese fünf Schritte lohnen sich jetzt.
1. Betroffenheit klären
Prüfe, ob dein Unternehmen unter Artikel 5f fällt. Wenn du heute Video-Ident, PostIdent oder Ausweiskopien einsetzt, ist die Antwort wahrscheinlich ja. Falls nicht, überlege, welcher freiwillige Anwendungsfall dir den größten Nutzen bringt.
2. Anwendungsfälle sammeln
Liste alle Stellen auf, an denen dein Unternehmen heute eine Identität oder ein Alter prüft. Kontoeröffnung, Vertragsabschluss, Check-in, Zutritt, Login. Jede davon ist ein möglicher d-you Anwendungsfall.
3. Registrierung als abfragende Stelle vorbereiten
Unternehmen, die Daten aus der Wallet abfragen, registrieren sich nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/848 in einem nationalen Register. Dabei gibst du an, wer du bist, welchen Zweck du verfolgst und welche Daten du anfragst. In Deutschland regelt das Digitale-Identitäten-Gesetz das Verfahren, das der Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossen hat. Frag nur die Daten an, die du wirklich brauchst, und bereite Zweck und Datenumfang schon jetzt vor.
4. In der Testumgebung erproben
Deutschland stellt seit 2026 eine Testumgebung bereit, in der Unternehmen die Anbindung mit Testnachweisen durchspielen. Ein Pilot mit einem einzigen Anwendungsfall reicht, um Technik und Prozesse zu verstehen.
5. Anbindung ohne Eigenentwicklung umsetzen
Die Protokolle der EUDI-Wallet wie OpenID4VP und SD-JWT sind komplex und ändern sich noch. Eine eigene Infrastruktur dafür aufzubauen dauert Monate und bindet Entwicklerkapazität. Eine fertige Anbindung spart diesen Aufwand.
So hilft Passcreator bei d-you
Mit dem EUDI Wallet Connector verbindest du dein System über eine zentrale API mit d-you und allen anderen EUDI-Wallets in der EU. Passcreator übernimmt Interoperabilität, Compliance und technische Updates, du konzentrierst dich auf deinen Anwendungsfall.
- Eine Integration für alle EUDI-Wallets in der EU statt einer Anbindung pro Land
- Nachweise prüfen wie Identität oder Alter, mit selektiver Offenlegung
- Kombination mit Apple Wallet und Google Wallet. Nach der Prüfung in d-you stellst du Tickets, Kundenkarten, Versicherungskarten oder Mitarbeiterausweise direkt als Wallet-Pass aus
- Betrieb in der EU, ISO 27001 zertifiziert und DSGVO-konform
- Umsetzung in Monaten statt Jahren über eine REST-API, ohne eigene Wallet-Infrastruktur
Passcreator entwickelt seit 2012 Wallet-Lösungen aus München und ist offizieller Partner von Apple, Google und Samsung. Die EUDI-Wallet ist für uns die logische Erweiterung, mit geprüfter Identität aus d-you und dem Kundenerlebnis in Apple Wallet und Google Wallet.
Häufige Fragen zu d-you
Was ist d-you?
d-you ist die staatliche EUDI-Wallet Deutschlands. Mit der App speichern Bürgerinnen und Bürger ihren Personalausweis als digitalen Nachweis auf dem Smartphone und weisen damit online und vor Ort ihre Identität oder ihr Alter nach. Verantwortlich ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
Wann startet d-you?
d-you startet am 2. Januar 2027 für iOS und Android. Der Name wurde am 9. September 2026 vorgestellt. Weitere Nachweise wie Führerschein, Sozialpass und Rentenausweis folgen nach dem Start ohne festen Termin.
Was brauche ich für d-you?
Du brauchst ein Smartphone mit NFC und iOS oder Android, einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die sechsstellige PIN dafür. Die Ausweisfunktion gibt es ab 16 Jahren. Wer die PIN vergessen hat, bestellt seit Oktober 2026 kostenlos einen PIN-Rücksetzbrief.
Ist d-you Pflicht?
Für Bürgerinnen und Bürger ist d-you freiwillig, der physische Ausweis bleibt gültig. Für bestimmte Unternehmen wie Banken, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter, Energieversorger und sehr große Online-Plattformen wird die Akzeptanz ab dem 24. Dezember 2027 zur Pflicht, wenn eine Kundin oder ein Kunde die Wallet nutzen möchte. Behörden sind ebenfalls zur Akzeptanz verpflichtet.
Was kostet d-you?
Nichts. Die App ist für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland kostenlos.
Kann ich Personalausweis und Führerschein auf dem Handy haben?
Der Personalausweis ist ab dem Start am 2. Januar 2027 in d-you verfügbar. Der Führerschein gehört zu den ersten weiteren Nachweisen, hat aber noch keinen Termin. Später sollen auch Versichertenkarten und Tickets dazukommen.
Welche Nachteile hat d-you zum Start?
Der digitale Ausweis braucht eine Internetverbindung. Es gibt kein Cloud-Backup, bei einem neuen Smartphone liest du den Ausweis neu ein, und eine gesperrte Wallet wird komplett zurückgesetzt. Die qualifizierte elektronische Signatur und pseudonyme Logins sind zum Start noch nicht dabei. Verbraucherschützer kritisieren außerdem, dass niemand vorab prüft, welche Daten Unternehmen abfragen.
Ersetzt d-you Apple Wallet und Google Wallet?
Nein. d-you ist auf staatlich geprüfte Nachweise wie den Personalausweis spezialisiert. Apple Wallet und Google Wallet speichern Zahlungskarten, Tickets, Kundenkarten und Gutscheine. Beide ergänzen sich. Die Identität kommt aus d-you, das Kundenerlebnis mit Tickets und Karten läuft weiter über Apple Wallet und Google Wallet.
Wer entwickelt d-you?
Die App entsteht im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Das Entwicklungsteam steht unter Führung der Bundesagentur für Sprunginnovation (SPRIND), umgesetzt über deren Tochter Common Codes GmbH. Der Quellcode ist auf GitHub öffentlich.
Wie binden Unternehmen d-you an?
Unternehmen registrieren sich als abfragende Stelle, legen fest, welche Daten sie zu welchem Zweck abfragen, und verbinden ihr System technisch mit der Wallet. Statt die Protokolle selbst zu implementieren, nutzen viele eine fertige Anbindung wie den EUDI Wallet Connector von Passcreator, der alle EUDI-Wallets in der EU über eine API erreicht.
d-you macht aus dem Personalausweis einen digitalen Nachweis, der ab dem 2. Januar 2027 auf Millionen Smartphones liegen kann. Für verpflichtete Branchen ist das eine Frist, für alle anderen eine Chance auf einfachere Prozesse und weniger Abbrüche. Erfahre mehr über den Passcreator EUDI Wallet Connector →






