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Ergänzende Bedingungen für den KI-Assistenten

Diese Ergänzenden Bedingungen (nachfolgend „EB-KI") gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Passcreator GmbH (abrufbar unter www.passcreator.com/de/allgemeine-geschaeftsbedingungen, nachfolgend „AGB") für die Nutzung des KI-Assistenten innerhalb der Passcreator-Plattform. Im Konfliktfall zwischen diesen EB-KI und den AGB haben die EB-KI Vorrang. Im Übrigen gelten die AGB unverändert fort. Begriffe, die in diesen EB-KI nicht gesondert definiert werden, haben die in den AGB festgelegte Bedeutung.

§ 1  Gegenstand und Geltungsbereich

1.1    Diese EB-KI regeln die Bereitstellung und Nutzung des KI-Assistenten (nachfolgend „KI-Assistent") als Zusatzfunktion der Passcreator-Plattform. Der KI-Assistent ist Bestandteil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs und wird ausschließlich registrierten Kunden im Sinne der AGB zugänglich gemacht.

1.2    Der KI-Assistent wird von der Passcreator GmbH bereitgestellt. Passcreator bedient sich zur Erbringung der KI-Leistungen zweier Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 4 DSGVO: Die zugrundeliegende KI-Infrastruktur (Hosting des Sprachmodells) wird durch die Mittwald CM Service GmbH & Co. KG (nachfolgend „Mittwald") betrieben. Die Beantwortung von Anfragen zur Wissensdatenbank sowie zur API- und Support-Dokumentation erfolgt durch einen speziell trainierten KI-Assistenten der HybridAI GmbH (nachfolgend „HybridAI"). Soweit Passcreator personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen des KI-Assistenten verarbeitet, wird Passcreator als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig; Mittwald und HybridAI werden insoweit als Unterauftragsverarbeiter eingesetzt.

1.3    Die Nutzung des KI-Assistenten setzt das Bestehen eines wirksamen Nutzungsvertrags gemäß den AGB voraus. Mit der erstmaligen Nutzung des KI-Assistenten erkennt der Kunde diese EB-KI an.

§ 2  Leistungsbeschreibung

2.1    Der KI-Assistent unterstützt den Kunden bei der Nutzung der Passcreator-Plattform. Zu den typischen Anwendungsfällen zählen insbesondere:

  • Erstellung und Bearbeitung von Pass-Vorlagen für Apple Wallet und Google Wallet
  • Automatisierte Generierung von Passes auf Basis kundenseitig bereitgestellter Daten
  • Beantwortung von Fragen zur Plattformnutzung sowie zur API- und Support-Dokumentation
  • Unterstützung bei technischer Konfiguration und Fehlerbehebung
     

2.2    Der KI-Assistent hat Zugriff auf die von Passcreator bereitgestellte API- und Support-Dokumentation. Eine Anbindung an externe Datenquellen oder kundeneigene Systeme erfolgt nur, soweit dies vom Kunden ausdrücklich konfiguriert und von Passcreator unterstützt wird.

2.3    Der KI-Assistent erzeugt Ausgaben auf Basis statistischer Sprachmodelle. Er stellt kein Beratungsprodukt dar und ersetzt insbesondere keine rechtliche, steuerliche oder technische Fachberatung. Passcreator schuldet keinen bestimmten Inhalt, keine bestimmte Qualität oder Richtigkeit der Ausgaben.

2.4    Passcreator behält sich vor, den Umfang, die Verfügbarkeit und die technische Ausgestaltung des KI-Assistenten nach billigem Ermessen anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Leistungsänderungen werden dem Kunden rechtzeitig angekündigt.

2.5    Der KI-Assistent ist als KI-System gekennzeichnet, sodass Nutzer erkennen, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz und nicht mit einer natürlichen Person interagieren. Vom KI-Assistenten generierte Ausgaben werden, soweit nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) erforderlich, in maschinenlesbarer Form als künstlich erzeugt oder bearbeitet gekennzeichnet. Die Pflichten des Kunden nach § 3.3 zur Kennzeichnung und Prüfung bei eigener produktiver Verwendung bleiben unberührt.

§ 3  Nutzungsberechtigung und Pflichten des Kunden

3.1    Der KI-Assistent darf ausschließlich durch Nutzer im Sinne der AGB (Ziffer 2.7 AGB) für Zwecke im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Passcreator-Plattform verwendet werden.

3.2    Dem Kunden und seinen Nutzern ist untersagt:

·       personenbezogene Daten Dritter ohne deren Einwilligung oder ohne sonstige Rechtsgrundlage in den KI-Assistenten einzugeben

·       den KI-Assistenten zur Umgehung von Sicherheitsmechanismen der Plattform einzusetzen

·       Inhalte zu generieren, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere gegen das UrhG, MarkenG, DSGVO oder strafrechtliche Vorschriften

·       den KI-Assistenten oder das zugrundeliegende Sprachmodell zu analysieren, zu dekompilieren oder zu reverse-engineeren (vgl. § 69e UrhG bleibt unberührt)

·       automatisierte Massenabfragen durchzuführen, die den Plattformbetrieb beeinträchtigen

·       den Assistenten für Zwecke zu nutzen, die außerhalb der vertragsgemäßen Nutzung der Passcreator-Plattform liegen

 

3.3    Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ausgaben vor ihrer produktiven Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die Einhaltung von Kennzeichnungs- und Informationspflichten (z. B. gemäß DSGVO, TMG) sowie die technische Korrektheit von Pass-Konfigurationen und API-Aufrufen.

3.4    Verstöße des Kunden oder seiner Nutzer gegen diese Pflichten berechtigen Passcreator zu den in den AGB vorgesehenen Maßnahmen, einschließlich der sofortigen Sperrung des Zugangs zum KI-Assistenten.

3.5    Der Kunde stellt Passcreator von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde oder seine Nutzer den KI-Assistenten unter Verstoß gegen diese EB-KI oder geltendes Recht genutzt oder rechtswidrige Eingaben getätigt haben. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung. Passcreator wird den Kunden über einen geltend gemachten Anspruch unverzüglich informieren.

§ 4  Datenschutz

4.1    Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem KI-Assistenten erfolgt ergänzend zur Datenschutzerklärung der Passcreator GmbH und – soweit Passcreator hierbei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – auf Grundlage des nach AGB Ziffer 2.6 abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

4.2    Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO dafür verantwortlich, dass die Eingaben, die er oder seine Nutzer in den KI-Assistenten vornehmen, datenschutzrechtlich zulässig sind. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten) eingegeben werden.

4.3    Die KI-Infrastruktur wird durch Mittwald und HybridAI als Subauftragsverarbeiter ausschließlich innerhalb der Europäischen Union betrieben. Eine Übermittlung von Eingaben oder Konversationsdaten an KI-Dienste außerhalb des EWR findet nicht statt.

4.4  Konversationshistorie

4.4.1  Gesprächsinhalte werden nach Abschluss einer Sitzung gespeichert und dem jeweiligen Nutzer über die Plattform als Konversationshistorie zugänglich gemacht. Der Nutzer kann seine Konversationshistorie jederzeit selbst löschen.

4.4.2  Konversationsdaten werden nach Ablauf von drei (3) Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung automatisch und unwiderruflich gelöscht. Eine über diese Frist hinausgehende Speicherung erfolgt nur, soweit und solange Passcreator gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist oder die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind. In diesem Fall werden die betroffenen Daten für die weitere Verarbeitung gesperrt und nach Wegfall des Aufbewahrungsgrundes unverzüglich gelöscht.

4.4.3  Innerhalb der unter 4.4.2 genannten Speicherfrist ist Passcreator berechtigt, gespeicherte Konversationen zu folgenden Zwecken einzusehen und auszuwerten:

·       Erkennung, Analyse und Prävention von missbräuchlicher Nutzung und betrügerischen Handlungen (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse ergibt sich aus Erwägungsgrund 47 DSGVO)

·       Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des KI-Assistenten (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; berechtigtes Interesse an der Verbesserung der vertraglich geschuldeten Leistung). Der Kunde kann der Auswertung zu diesem Zweck jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen (Art. 21 DSGVO); die Auswertung zu Zwecken der Missbrauchsprävention nach Spiegelstrich 1 bleibt hiervon unberührt

 

4.4.4  Soweit die Auswertung nach 4.4.3 personenbezogene Daten von Nutzern des Kunden (Endkunden-Daten) betrifft, erfolgt diese ausschließlich im Rahmen des AVV.

4.5  Technische Protokolldaten

4.5    Passcreator erhebt systemseitige Protokolldaten (z. B. Zeitstempel, Fehlermeldungen, API-Anfragen) zu Zwecken der Systemsicherheit, Verfügbarkeitsüberwachung und Fehlerbehebung. Diese Protokolldaten enthalten keine Konversationsinhalte und werden nach den allgemeinen Speicherfristen gelöscht.

4.6    Eingaben und Konversationsinhalte des Kunden werden nicht zum Training der allgemeinen KI- oder Sprachmodelle von Mittwald oder HybridAI verwendet. Die Auswertung nach § 4.4.3 zur Weiterentwicklung des KI-Assistenten bleibt im dort geregelten Umfang unberührt.

§ 5  Verfügbarkeit und Gewährleistung

5.1    Für die Verfügbarkeit des KI-Assistenten gelten die in den AGB vereinbarten Regelungen zur Verfügbarkeit des Onlineportals entsprechend.

5.2    Passcreator übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom KI-Assistenten generierten Ausgaben vollständig, richtig, aktuell oder für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet sind. Mängel des KI-Assistenten im Sinne des Gewährleistungsrechts liegen nur dann vor, wenn der Assistent die in § 2 beschriebenen Funktionen nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt.

5.3    Der Kunde ist verpflichtet, Mängel des KI-Assistenten unverzüglich nach Entdeckung in Textform (§ 126b BGB) gegenüber Passcreator anzuzeigen (Rügepflicht analog § 377 HGB für kaufmännisch tätige Kunden).

§ 6  Haftung

6.1    Für Schäden, die aus der Nutzung von KI-generierten Ausgaben entstehen, haftet Passcreator nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.2    Passcreator haftet insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde KI-generierte Ausgaben ohne eigenverantwortliche Prüfung in produktive Systeme übernimmt oder gegenüber Dritten verwendet.

6.3    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.4    Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht, die zum Verlust von Daten führt, ist die Haftung von Passcreator auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten typischerweise erforderlich gewesen wäre.

6.5    Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der AGB.

§ 7  Änderungen dieser Ergänzenden Bedingungen

7.1    Passcreator ist berechtigt, diese EB-KI mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier (4) Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse oder durch einen deutlich sichtbaren Hinweis innerhalb der Plattform.

7.2    Die Zustimmungsfiktion nach Satz 2 gilt nur für Änderungen, die unwesentlich sind und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verschieben (z. B. Anpassungen aufgrund geänderter gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben, redaktionelle Klarstellungen oder Anpassungen der technischen Ausgestaltung). Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Ankündigung, gelten sie als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird Passcreator in der Ankündigung gesondert hinweisen. Wesentliche Änderungen, insbesondere solche, die den Leistungsumfang oder die Hauptleistungspflichten betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden; § 7.3 bleibt unberührt.

7.3    Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist Passcreator berechtigt, den Zugang des Kunden zum KI-Assistenten zu beenden. Der übrige Nutzungsvertrag bleibt hiervon unberührt.

§ 8  Schlussbestimmungen

8.1    Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den AGB.

8.2    Sollten einzelne Bestimmungen dieser EB-KI ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

8.3       Diese EB-KI sind in deutscher Sprache verfasst. Im Falle von Widersprüchen zwischen einer deutschen und einer anderssprachigen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.

Stand Juni 2026